
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Beschreibung des Dienstleistungsauftrages
Das Coaching ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und durch die Bereitschaft zur Kooperation beziehungsweise aktiven Teilnahme des Klienten bestimmt. Eine Veränderung beziehungsweise eine Weiterentwicklung beruhen auf dem Willen des Klienten. Beim Lerncoaching/Kinder- und Jugendcoaching sind die Eltern als Auftraggeber durch den Auftragnehmer über die angewandten Methoden, dem damit sich anschließenden Vorgehen des Sitzungsablaufs, der nachfolgenden Verarbeitungs- und Stabilisierungsphase (von je einer Woche), und/oder über die Reflexintegration mit den erforderlichen routinemäßigen, täglichen Übungen für zuhause und den möglichen Ergebnissen ausreichend informiert worden und erklären sich damit einverstanden.
Die Zusammenarbeit hat den Zweck, auftretende Zustände des Klienten zu thematisieren. Darunter fallen beim Lerncoaching/Kinder- und Jugendcoaching Schulthemen, beispielsweise Lernprobleme, Motivations- oder Konzentrationsschwierigkeiten, innere Unruhe und Nervosität, Aggressionen, Mobbing sowie Themen rund um das Selbstwertgefühl des Kindes.
Bei der Reflexintegration geht es um die Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Entwicklung der neuronalen Schulreife durch ein Bewegungstraining. Für einen normal gesunden Menschen birgt das Bewegungstraining auf Basis der Reflexintegration kein Risiko. Die Dienstleistungen unterscheidet sich von der eines Arztes und Heilpraktikers. Es werden keine Diagnosen gestellt, kein Heilversprechen gegeben und keine Leiden mit medizi-nischen Erfordernissen thematisiert. Die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen ersetzt in keinem Falle den Besuch/die Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker. Im Falle körperlicher Ursachen der Beschwerden des Klienten sind diese immer mit einem Arzt abzustimmen.
Klienten des Lerncoachings/Kinder- und Jugendcoachings, die unter Depressionen, Persönlichkeitsstörung oder Herzproblemen leiden, werden nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt begleitet.
Die Reflexintegration kann nicht durchgeführt werden und wird von Glückliche Schulzeit Coaching abgelehnt, wenn folgende Einschränkungen vorliegen: Epilepsie, Kiss-Syndrom, Trisomie 21, Schwindelmigräne, Drogen- und/oderAlkoholabhängigkeit, Suizidgefahr (bei Jugendlichen und Erwachsenen), Gluten- oder Kaseinunverträglichkeit (eine Ernährungsumstellung ist zuvor erforderlich).
Darüber hinaus gilt, dass bei der Einnahme von Medikamenten mit dem Wirkstoff Methylphenidat das Training nur wirken kann, wenn die täglichen Übungen außerhalb der Wirkzeit des Wirkstoffs liegen.
Das Coaching findet gemäß dem in Ziffer 2 beschriebenen Ablauf statt. Die Leistung wird durch den Coach persönlich erbracht. Beide Vertragsparteien informieren sich während des Zeitraums des Coachings gegenseitig über die Entwicklungen, die für den Auftrag und seine Durchführung von Belang sind. Über die gemeinsame Zusammenarbeit, den zustande kommenden Vertrag, seine Ausführungen sowie alle besprochenen Inhalte und Entwicklungen wird striktes Stillschweigen vereinbart.
2. Ablauf der Dienstleistung
Nach der Kontaktaufnahme und einem Telefonatoder Onlinemeeting erhält der Auftraggeber/die Eltern eine E-Mail mit Fragebögen, einem Vertrag über die Zusammenarbeit sowie einer Datenschutzerklärung. Der Vertrag über die Zusammenarbeit und die Datenschutzerklärungen sind dem Auftragnehmer spätestens zur ersten Sitzung unterschrieben zu übergeben.
Ein Vorgespräch zum Coaching dient dempersönlichen Kennenlernen zwischen dem Klienten und/oder dem Kind sowie dem Coach. Als Basis des Coachings dienen die ausgetauschten Informationen und die Fragebögen. Das Ausfüllen der Fragebögen ist bedeutend für die Ausführung der Sitzungen.Daher ist ein frühzeitiger Erhalt für den Coach ratsam und zweckmäßig, es gilt aber mindestens vierKalendertage vor der jeweiligen Sitzung als vereinbart. Die Informationen auf dem Fragebogen werden nicht mit dem Kind des Auftraggebers geteilt,sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist.
Im Vorgespräch wird das Vorgehen besprochen und es werden offene Fragen geklärt.
Wingwave®-Coaching ist keine Psychotherapie und kann eine solche nicht ersetzen. Die Wingwave®-Methode ist ein Leistungs- und Emotions-Coaching.
Bei Bedarf verlassen die Eltern nach einem kurzen Vorgespräch den Praxisraum, bleiben jedoch in der Nähe. Die telefonische Erreichbarkeit während der Sitzung ist jederzeit zu gewährleisten.
Für das Reflexintegrationstraining ist es unabdingbar und vorausgesetzt, dass für die Integration der Reflexe die täglichen Übungen zu Hause durchgeführt werden. Die Anwesenheit mindestens eines Elternteils/eines Sorgeberechtigten ist bei den Sitzungen erforderlich. Für die jeweils durchzuführenden Übungen zu Hause erhält das Kind Übungsmaterial, das QR- Codes beinhaltet. Eine Verlinkung auf den QR-Code ermöglicht, dass die jeweilige Übung für die korrekte Ausführung als Video angeschaut werden kann. Das ausgehändigte Übungsheft ist zu jedem Termin mitzubringen.
3. Datenschutz
Alle geteilten Informationen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit, wie z.B.personenbezogene Daten, Antworten aus dem Fragebogen oder Vertragsinhalte werden vertraulich und nach den geltenden sowie bekannten Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.
4. Honorare und Gebühren
Für die Zusammenarbeit gelten die jeweils gültigen Honorare des Coachs. Diese werden vor Vertragsbeginn kommuniziert. Der Auftragnehmer erteilt eine Rechnung über die vereinbarte Leistung. Das Honorar versteht sich nach § 19 Absatz 1 UstG exklusive Mehrwertsteuer und ist per Überweisung nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
Das Honorar gilt pauschal für eine Sitzung bis zu einer Dauer von 90 Minuten. Darüber hinaus in der Sitzung aufgewendete Zeit wird anteilig berechnet.
Ausdrücklicher Hinweis: Die Coaching-Leistung und das Reflexintegrations-Training sind keine Krankenkassenleistung.
5. Verhinderung, Terminabsagen
Im Falle einer Verhinderung hat der Auftraggeber die Verantwortung, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können nicht kostenfrei nachgeholt werden. Diese werden mit einem Honorar von 130,00 Euro berechnet. bzw. als abgehaltene Sitzung bei einer Paket-Buchung angerechnet.
Zurückbehaltung oder Aufrechnung sind nur zulässig,wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
7. Schlussklauseln
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere Allgemeine Geschäfts-bedingungen sind nicht vereinbart worden.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Im Rahmen dieser Unwirksamkeit werden die Vertragsparteien eine Ersatzregelung vereinbaren, die möglichst nah an die ursprünglich geregelte Vereinbarung herankommt.

